Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR
1.) Allgemeines
1.1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR durchgeführten Aufträge, Angebote, Beratungen, Lieferungen und Leistungen.
1.2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3) Wenn der Kunde den allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen widersprechen will, ist dieser Widerspruch schriftlich binnen drei Werktagen nach Eingang des Angebots der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Firma Primepano diese schriftlich anerkennt.
1.4) Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Beratungen, Lieferungen und Leistungen der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR .
2.) Überlassenes Bild- und Medienmaterial
2.1) Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Medienmaterial, gleich in welcher Fertigungsstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Medienmaterial.
2.2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR gelieferten Bild- und Medienmaterialen um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2.3) Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR , die gemäß Punkt 5) zu vergüten sind.
2.4) Das überlassene Bild- und Medienmaterial bleibt Eigentum der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR , auch im Falle, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
2.5) Der Kunde hat das Bild- und Medienmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
2.6) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- und Medienmaterial betreffen, sind innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- und Medienmaterial als frei von jeglichen Beanstandungen und im vertragsgemäßen Zustand zugegangen.
3.) Nutzungsrechte
3.1) Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung der Bild- und Medienmaterialien.
3.2) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.3) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild- und Medienmaterial zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, die der Kunde angegeben hat oder die sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben hat. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Internetseite, Zeitung, Zeitschrift usw.), für das die Bild- und Medienmaterialien durch die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR zur Verfügung gestellt worden sind.
3.4) Jede über Punkt 3.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR .
Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere auf weiteren Internetseiten, in Onlinesammelbänden, produktbegleitenden digitalen oder herkömmlichen Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Reproduktionen,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- und Medienmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bild- und Medienmaterials auf Datenträgern aller Art (beispielsweise magnetische, optische oder elektronische Trägermedien wie DVD, CD-ROM, USB-Stecker, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bild- und Medienmaterials gemäß Ziffer 3 dieser dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild- und Medienmaterialdaten auf Datenträgern aller Art,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild- und Medienmaterialdaten im Internet oder in Onlinedatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven, auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt,
die Weitergabe des digitalisierten Bild- und Medienmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Kopien auf Papier oder ähnlichen tragbaren Medien geeignet sind.
3.5) Veränderungen des Bild- und Medienmaterials durch digitale Nachbearbeitung, Montage oder durch andere elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR und nur bei entsprechender Kennzeichnung [primepano] gestattet. Auch darf das Bild- und Medienmaterial nur dann abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden, wenn vorher eine schriftliche Zustimmung durch die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR abgegeben wurde.
3.6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf hierarchisch vorgesetzte Mutterkonzerne oder angegliederte Tochterunternehmen zu übertragen.
3.7) Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Medienmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild- und Medienmaterial.
4.) Haftung
4.1) Die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Freistellungsformular beigefügt.
4.2) Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sehenswürdigkeiten, Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge und Folgen.
4.3) Die Einholung von Bilderstellungs-, Aufnahme-, Zutritts- und Fluggenehmigungen bei Objekten mit besonderen Anforderungen obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt hierzu auch bei eventueller Unterstützung durch die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR die alleinige Verantwortung.
5.) Honorare
5.1) Es gilt das im Angebot der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR ausgewiesene oder schlussendlich und eventuell durch ein zusätzliches Verhandlungsprotokoll vereinbarte Honorar.
5.2) Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- und Medienmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Punkt 3.2 oder 3.3 dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich zu vereinbaren.
5.3) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (beispielsweise Material- und Lieferkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
5.4) Das Honorar gemäß Punkt 5.1) dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 250,00 pro Panoramabild an.
5.5) Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
5.6) Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer zum Datum der Rechnungslegung.
6.) Rückgabe oder Vernichtung des Bild- und Medienmaterials
6.1) Das Bild- und Medienmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung zurückzusenden oder zu vernichten. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR .
6.2) Überlässt die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild- und Medienmaterialien lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, so hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR schriftlich bestätigt worden ist.
6.3) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Weise. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR .
7.) Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
7.1) Bei jeglicher unberechtigten oder ohne Zustimmung der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
7.2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
7.3) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Punkt 4.1 oder 4.2 gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
€ 1,00 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
€ 5,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate, auch in digitaler Form
7.4) Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass die Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
€ 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
€ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
€ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
€ 500,00 pro nicht wieder wiederherstellbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
7.5) Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7.6) Durch die in Punkt 7 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
8.) Gerichtsstand
8.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.2) Nebenabreden zu diesen allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen oder zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.
8.3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Firmensitz der Firma Bernikas&Sobotta PrimePano GbR .